Garantiebestimmungen

Produktgarantie für das LÄSSIG School Set Unique & den BOLD Schulrucksack

Die Lässig GmbH (Im Riemen 32, 64832 Babenhausen) garantiert dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die– an den Kunden in der Europäischen Union und der Schweiz gelieferten – LÄSSIG School Sets Unique & BOLD Schulrucksäcke innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Kaufdatum (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, sondern können unabhängig von dieser Garantie gegen die Lässig GmbH bzw. den jeweiligen Händler (Verkäufer) unentgeltlich geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte erfolgt dabei für den Kunden unentgeltlich.

Die derart geltend gemachten Fehler wird die Lässig GmbH nach eigenem Ermessen und auf ihre Kosten durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Produktes beheben. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den BOLD Schulrucksack sowie den Schulranzen des LÄSSIG School Set Unique. Das im School Set Unique enthaltene Zubehör, wie z. B. Turnbeutel, Regencover, Anhänger und Patches, Brustbeutel, Schlampermäppchen und Federmäppchen sind von der Garantie nicht umfasst. Für diese Produkte gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht für die normale Abnutzung des Schulranzens des LÄSSIG School Set Unique und des BOLD Schulrucksacks oder für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle, Vandalismus oder extreme Temperaturen verursacht worden sind.

Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber der Lässig GmbH oder dem jeweiligen Händler geltend gemacht werden. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt die Lässig GmbH. Hat jedoch die Lässig GmbH oder der zuständige Kundendienst dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt die Lässig GmbH oder der Händler für die Kosten der Einsendung nicht auf.

Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren, in der Europäischen Union und der Schweiz ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts. Von den Garantiebestimmungen ausdrücklich ausgenommen sind Schulranzen des LÄSSIG School Set Unique sowie BOLD Schulrucksäcke, die der Kunde als B-Ware im LÄSSIG Lagerverkauf erworben hat.

Im Garantiefall verlängert sich der Garantiezeitraum nicht um weitere zwei Jahre. Die Garantie ist stets ab Kaufdatum gültig und auf die ab Kaufdatum zu berechnender Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.

Für eine Verlängerung des Garantiezeitraumes des Schulranzen Sets Unique geht es hier zur kostenlosen Garantieverlängerung.

Für eine Verlängerung des Garantiezeitraumes des BOLD Schulrucksacks geht es hier zur kostenlosen Garantieverlängerung.