COMPLIANCE

Die Anforderungen an rechtskonformes Verhalten von Wirtschaftsunternehmen sind heute strenger denn je. In einer globalen Wirtschaft wachsen die gesetzlichen Herausforderungen stetig. Deshalb passen wir unsere Prozesse und Systeme permanent den nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen an. Um den Stellenwert von Compliance besonders hervorzuheben, haben wir sie als Unternehmensgrundsatz verankert. Die Einhaltung unserer ethischen Standards und der geltenden Gesetze ist ein untrennbarer Bestandteil unserer Unternehmenskultur, dessen Umsetzung und Einhaltung auch entlang der Lieferkette von uns weitergetragen und sichergestellt wird.

Mit unserem Compliance Guide stellen wir für das gesamte Unternehmen und unsere Geschäftspartner:innen verbindliche Verhaltensgrundsätze auf. So möchten wir sicherstellen, dass weltweit nach gleichen Qualitätsnormen sowie Umwelt- und Sozialstandards gehandelt wird.

Darüber hinaus haben wir ein Beschwerdeverfahren integriert, um die Einhaltung unserer Compliance-Standards und der gesetzlichen Anforderungen sowohl in unseren eigenen Geschäftsbereichen als auch in der Lieferkette zu gewährleisten.


Was gemeldet werden kann

Es können Hinweise auf möglicherweise eingetretene oder drohende Verstöße gegen unseren Compliance Guide, unsere internen Richtlinien sowie gegen geltende Gesetze und Rechtsverordnungen, wie etwa
• Belästigung oder Diskriminierung von bestimmten Personen/-gruppen
• Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
• Verstöße gegen Menschenrechte
• Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
• Bestechung & Korruption
gemeldet werden.


Wer eine Meldung abgeben kann

Jede Person innerhalb und außerhalb unserer Organisation kann Hinweisgeber:in sein. Geschützt sind alle Hinweisgeber:innen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über einen Verstoß erlangt haben und diese an eine vorgesehene Meldestelle mitteilen.
Mitarbeitende und andere Personen, die Meldungen abgeben, haben keine Repressalien oder sonstige, nachteilige Folgen in Bezug auf ihre Beschäftigung zu befürchten. Jeder Hinweis wird vertraulich und diskret behandelt. Einzig allein die beauftragten Fallbearbeiter haben Zugang zu den hochsensiblen Meldungsdaten und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Meldekanäle

Wir bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, um mögliche Verstöße an unser Compliance Team zu melden:

Elektronisches Hinweisgebersystem
Mit dem elektronischen Hinweisgebersystem „EQS Integrity Line“ geben wir den Hinweisgerber:innen die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance-Verstöße geschützt und sicher zu übermitteln und mit dem Fallbearbeiter in Kontakt zu treten. Hinweisgeber:innen sind dabei frei ihre Identität preiszugeben oder anonym zu bleiben. Das System ist webbasiert und unter folgenden Link erreichbar:
Elektronisches Hinweisgebersystem

Bei der Abgabe einer Meldung wird darum gebeten, ein sicheres Postfach zu eröffnen. Direkt im Anschluss an die Absendung des Vorfalls erhält man hierfür eine zufällig durch das System generierte Fallnummer. Mit der Fallnummer und einem zuvor festgelegten Passwort kann die hinweisgebende Person jederzeit einfach und sicher auf das Postfach zugreifen, um für zukünftige Anfragen zur Verfügung zu stehen, weitere Informationen mitzuteilen oder fallbezogene Informationen einzusehen. Auf Wunsch bleibt sämtliche Kommunikation anonym. Eine Angabe der E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich. Sollte der Hinweisgeber ein persönliches Zusammentreffen wünschen, kann dieses ebenfalls über das sichere Postfach vereinbart werden.

Per E-MAIL an:
compliance@laessig-gmbh.de


Verfahren nach Abgabe eines Hinweises

Wir bestätigen den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tage nach Erhalt des Hinweises. Die weitere Kommunikation (z.B. mögliche Rückfragen und die Rückmeldung) erfolgt über den ursprünglich gewählten Meldekanal. Die Bearbeitungsdauer jeder Meldung ist abhängig von Umfang und Komplexität der Meldung und kann je nach Umfang und Komplexität wenige Tage oder auch mehrere Monate dauern. Gegebenenfalls erfolgen von dem Fallbearbeiter im Rahmen der Prüfung und Klärung des Sachverhalts Rückfragen zu den Einzelheiten des Hinweises. Jede Information kann hilfreich sein, um der Meldung zielgerichtet und schneller nachgehen zu können. Spätestens nach drei weiteren Monaten erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung darüber, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden. Sollte sich nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises ergeben, dass nicht genügend Anhaltspunkte gegeben sind, um den Verdacht auf einen Verstoß oder Risiko zu begründen, wird die hinweisgebende Person auch hierüber informiert. Sollte eine Untersuchung eingeleitet werden, wird die hinweisgebende Person in angemessenen Zeitabständen über den Stand der Ermittlungen informiert und erhält in jedem Fall eine Nachricht über das Ergebnis der Untersuchung.

 

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DEIN KONTAKT

LÄSSIG GmbH
Compliance
Im Riemen 32
64832 Babenhausen


E-Mail: compliance@laessig-gmbh.de